BFH Pressemitteilung: Bewertung der Anteile an einer Kapitalgesellschaft für Zwecke der Schenkungsteuer
Bei der Bewertung eines nicht börsennotierten Anteils an einer Kapitalgesellschaft für Zwecke der Schenkungsteuer kann ein pauschaler Holdingabschlag nicht abgezogen werden. Mehr zum Thema ‚Schenkungssteuer’…Mehr zum Thema ‚Bewertung’…Mehr zum Thema ‚Anteilsübertragung’…Mehr zum Thema ‚Kapitalgesellschaft’…
