FG Düsseldorf: Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmerüberlassung
Die bei Abschluss des Arbeitsvertrags geltende Begrenzung der Arbeitnehmerüberlassung auf 18 Monate gemäß § 1 Abs. 1b AÜG n. F. führt nach einem Urteil des FG Düsseldorf zu einer Befristung der Zuordnung eines Leiharbeitnehmers, die der Annahme einer ersten Tätigkeitsstätte beim Entleiher entgegensteht. Mehr zum Thema ‚Arbeitnehmerüberlassung’…Mehr zum Thema ‚Fahrtkosten’…
