Die Anwendung geschlechterdifferenzierender Sterbetafeln bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer im Rahmen von § 14 Abs. 1 BewG verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG. Mehr zum Thema ‚Schenkungssteuer’…Mehr zum Thema ‚Vorweggenommene Erbfolge’…Mehr zum Thema ‚Grundgesetz’…
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