Die (finanzgerichtliche) Klage auf Schadenersatz nach Art. 82 DSGVO ist unzulässig, wenn es an einer vorherigen Ablehnung des Anspruchs seitens der Finanzbehörde und damit an einer für die Klageerhebung notwendigen Beschwer fehlt. Mehr zum Thema ‚Datenschutz-Grundverordnung’…Mehr zum Thema ‚Datenschutz’…Mehr zum Thema ‚Finanzamt’…Mehr zum Thema ‚Finanzgericht’…
post@rp-steuerberatung.com
Hauptstr. 194 | 68789 St. Leon-Rot
