BFH: Aufwendungen für einen KFZ-Stellplatz im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
Kosten für die Anmietung eines Pkw-Stellplatzes gehören nicht zu den Unterkunftskosten, die nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG nur mit höchstens 1.000 EUR im Monat angesetzt werden können. Sie sind, soweit notwendig, als Werbungskosten wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung abziehbar. Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…Mehr zum Thema ‚Doppelte Haushaltsführung’…Mehr...
