Es kommt immer wieder vor, dass versäumt wird, gegen einen rechtswidrigen Steuerbescheid fristgerecht Einspruch einzulegen. Wer dann vom Finanzamt die Aufforderung erhält, den Einspruch zurückzunehmen, sollte jedoch nicht vorschnell aufgeben. Mehr zum Thema ‚Einspruch’…Mehr zum Thema ‚Abgabenordnung’…Mehr zum Thema ‚Fristversäumnis’…
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