Rechtsschutzversicherungen greifen bei Überbrückungshilfen oft nicht. Verwaltungsrechtliche Ausschlüsse und Subventionsklauseln sorgen im Schlussabrechnungsverfahren für böse Überraschungen. Mehr zum Thema ‚Coronavirus’…Mehr zum Thema ‚Rechtsschutzversicherung’…
post@rp-steuerberatung.com
Hauptstr. 194 | 68789 St. Leon-Rot
