Die Finanzverwaltung hat ihren Erlass zur Berücksichtigung der sog. Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren überarbeitet und an aktuelle Gesetzesänderungen angepasst. Die Neuerungen gelten ab 2026. Mehr zum Thema ‚Lohnsteuer’…Mehr zum Thema ‚Vorsorge’…
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