Das FG Berlin-Brandenburg hat klargestellt, dass § 52d FGO bereits seit dem 1.1.2022 auch auf Rechtsanwaltsgesellschaften anzuwenden ist. Mehr zum Thema ‚Klage’…Mehr zum Thema ‚Rechtsanwalt’…Mehr zum Thema ‚Finanzgerichtsordnung’…
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