Das FG Münster hat entschieden, dass der Zinssatz von 0,5 % pro Monat bei Aussetzungszinsen – anders als bei Nachzahlungszinsen – keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet. Mehr zum Thema ‚Aussetzung der Vollziehung’…Mehr zum Thema ‚Zinssatz’…Mehr zum Thema ‚Verfassungsrecht’…
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