Werden durch Wertpapierdarlehen zwischen einer Mutter- und ihrer Tochtergesellschaft Ansprüche auf bereits aufgelaufene Zinsen aus den überlassenen verzinslichen Wertpapieren unter Verzicht auf die Vereinbarung von Kompensationszahlungen auf die Tochtergesellschaft übertragen, liegt darin eine verdeckte Einlage. Mehr zum Thema ‚Verdeckte Einlage’…Mehr zum Thema ‚Förderung’…Mehr zum Thema ‚Wertpapier’…
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