Verlangt ein Miterbe die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft und beantragt er die Teilungsversteigerung der geerbten Grundstücke, sind die daraus resultierenden Rechtsberatungskosten Kosten der Nachlassverteilung i. S. von § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG. So entschied das FG Köln. Mehr zum Thema ‚Nachlassverbindlichkeit’…Mehr zum Thema ‚Rechtsberatung’…Mehr zum Thema ‚Erbschaftsteuer’…
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