Das Bundeskabinett hat am 30.8.2023 den Regierungsentwurf für ein „Wachstumschancengesetz“ beschlossen. Darin enthalten ist – neben zahlreichen weiteren Änderungen – die verbesserte Ausgestaltung des Optionsmodells gem. § 1a KStG. Mehr zum Thema ‚Körperschaftsteuer’…Mehr zum Thema ‚Personengesellschaft’…
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