Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer oder seiner Arbeitnehmerin ein Kraftfahrzeug zur privaten Nutzung, ergibt sich für den Arbeitnehmer ein geldwerter Vorteil. Dieser wird monatlich in Höhe von 1 Prozent des Listenpreises des Kraftfahrzeugs angesetzt, sofern kein Einzelnachweis mit Fahrtenbuch geführt wird. Wie wirkt sich die Sonderausstattung aus? Mehr zum Thema ‚Geldwerter Vorteil’…Mehr zum Thema ‚Firmenwagen’…Mehr...
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