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AllALLGEMEIN

Aufwendungen für „Essen auf Rädern“ sind nicht außergewöhnlich und zwangsläufig im Sinne von § 33 Abs. 1 EStG, wenn sie nicht unmittelbar zur Heilung aufgewendet werden, sondern als Folgekosten einer Krankheit gelegentlich entstehen. So entschied das FG Münster. Mehr zum Thema ‚Außergewöhnliche Belastung’…Mehr zum Thema ‚Krankheitskosten’…

Arbeitnehmende, die das 23. Lebensjahr vollendet haben und kinderlos sind, zahlen seit 2005 einen Beitragszuschlag für Kinderlose. Seit dem 1.7.2023 erhalten Arbeitnehmende mit Kindern eine kinderzahlabhängige Beitragsentlastung. Sowohl für den Beitragszuschlag für Kinderlose als auch bei der kinderzahlabhängigen Beitragsentlastung ist die Elterneigenschaft entscheidend. Mehr zum Thema ‚Pflegeversicherungsbeitrag’…Mehr zum Thema ‚Pflegeversicherung’…Mehr zum Thema ‚Beiträge zur Sozialversicherung’…

Ist wegen rückwirkender Zubilligung einer Rente der Anspruch auf eine bisher gewährte Sozialleistung ganz oder teilweise weggefallen und steht dem Leistenden deswegen gegenüber dem Rentenversicherungsträger ein Erstattungsanspruch zu, sind die bisher gezahlten Sozialleistungen in Höhe dieses Erstattungsanspruchs als Rentenzahlungen anzusehen. Mehr zum Thema ‚Witwenrente’…Mehr zum Thema ‚Rente’…Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…

§ 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a KStG schränkt den Personenkreis, dem eine steuerbefreite Pensionskasse einen Rechtsanspruch gewähren darf, in der Weise ein, dass als Leistungsempfänger ausschließlich die dort näher bestimmten natürlichen Personen in Betracht kommen. Ob ein Rechtsanspruch gewährt wird, ist ausschließlich nach der Satzung der Pensionskasse und ihr gleichgestellter Vereinbarungen zu beurteilen. Mehr zum Thema ‚Pensionskasse’…Mehr...

Nur etwa die Hälfte der Kandidatinnen und Kandidaten schafft die Steuerberaterprüfung beim ersten Anlauf. Daran hat sich in den vergangenen Jahrzehnten nichts wesentlich verändert. Doch muss das Examen, das als eines der schwersten in Deutschland gehandelt wird, tatsächlich eine so hohe Hürde beim Berufseintritt sein? Nein, findet Marlo Steinecke, Dipl.-Finanzwirt (FH), LL.M. (Tax Law) und Steuerberater....

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die dem Steuerpflichtigen erstattet worden sind, sind auch dann gemäß § 10 Abs. 4b Satz 2 EStG mit den dort genannten Aufwendungen zu verrechnen und gemäß § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG dem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzuzurechnen, wenn die Erstattung darauf beruht, dass ein Sozialversicherungsverhältnis rückabgewickelt oder rückwirkend umgestellt worden ist. Die Verrechnung und die...

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