Der Bundesrat hat am 20.12.2024 der Dritten Verordnung zur Änderung der Steueroasen-Abwehrverordnung zugestimmt. Geändert wird § 2 der Steueroasen-Abwehrverordnung, in dem die nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiete gemäß EU-Liste gelistet sind. Mehr zum Thema ‚Steueroase’…Mehr zum Thema ‚Internationales Steuerrecht’…
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