Das FG Baden-Württemberg stellte klar, dass beim Betrieb von Photovoltaikanlagen für die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht ein Prognosezeitraum von 20 Jahren anzusetzen ist. Für die Entnahme des selbst verbrauchten Stroms ist der Teilwert anzusetzen. Mehr zum Thema ‚Photovoltaik’…Mehr zum Thema ‚Gewinn’…
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