Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass der Ausschluss einzelner Arbeitnehmergruppen von der Teilnahme an einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm für die Anwendung der Steuerbefreiung des § 3 Nr. 39 EStG schädlich ist. Mehr zum Thema ‚Steuerbefreiung’…Mehr zum Thema ‚Aktien’…Mehr zum Thema ‚Minijob’…
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