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AllALLGEMEIN

Bereits durch das Jahressteuergesetz 2020 wurde § 39 EStG dahingehend geändert, dass private Kranken- und Pflegeversicherungen als mitteilungspflichtige Stellen die Höhe der monatlichen Beiträge elektronisch zu übermitteln haben. Erstmalig sollen nun Ende 2025 die Beiträge für 2026 übermittelt werden. Mehr zum Thema ‚Vorsorgeaufwendungen’…Mehr zum Thema ‚Steuererklärung’…Mehr zum Thema ‚Lohnsteuer’…

Bei Schätzung der Besteuerungsgrundlagen räumt der BFH dem inneren Betriebsvergleich grundsätzlich den Vorrang vor dem äußeren Betriebsvergleich ein. Bei ausnahmsweiser Anwendung des äußeren Betriebsvergleichs hat der BFH zudem erhebliche Zweifel, ob die gegenwärtigen amtlichen Richtsatzsammlungen als Schätzungsmethode geeignet sind. Mehr zum Thema ‚Abgabenordnung’…Mehr zum Thema ‚Schätzung’…Mehr zum Thema ‚Kassenführung’…

Eine anonyme Anzeige bleibt im Besteuerungsverfahren anonym. Der BFH hat einen Antrag auf Akteneinsicht im Besteuerungsverfahren als auch einen Auskunftsanspruch nach der DSGVO auf Offenbarung einer anonymen Anzeige nach einem Abwägungsprozess abgelehnt. Mehr zum Thema ‚Akteneinsicht’…Mehr zum Thema ‚Datenschutz’…Mehr zum Thema ‚Datenschutz-Grundverordnung’…

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