FG Düsseldorf: Rückwirkung einer nachträglichen Verzinsungs- und Aufhebungsvereinbarung
3. November 2026
Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass eine nachträgliche Vereinbarung über die Verzinsung und Aufhebung eines befristeten unverzinslichen Darlehens keine Rückwirkung für die schenkungsteuerliche Beurteilung der unverzinslichen Darlehensgewährung entfaltet.