Das in der Parkposition stehende Flugzeug ist Teil der großräumigen ortsfesten betrieblichen Einrichtung Flughafen. Flugvorbereitende Tätigkeiten im Cockpit/an Bord eines Flugzeugs sind bei der Beurteilung des Stationierungsflughafens eines Flugzeugführers als dessen erste Tätigkeitsstätte zu berücksichtigen.
