Zur Frage der Einheitlichkeit der Leistung hat sich jetzt die Finanzverwaltung zu der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken mit Betriebsvorrichtungen geäußert, nachdem der BFH vor Kurzem den Streit um die Aufteilung einheitlicher Preise im Übernachtungsgewerbe entsprechend den Vorgaben des EuGH beendet hatte.
