Verpflichtung seit 1.1.2025: E-Rechnung im Überblick

22. Oktober 2026

Seit dem 1.1.2025 sind E-Rechnungen im inländischen B2B-Bereich grundsätzlich verpflichtend. Auf der Ausgangsseite können Übergangsregelungen noch bis spätestens 31.12.2027 in Anspruch genommen werden. Entsprechende umsatzsteuerrechtliche Regelungen wurden durch das Wachstumschancengesetz vom 27.3.2024 eingeführt. Das BMF hatte bereits am 15.10.2024 ein Einführungsschreiben zur E-Rechnung veröffentlicht. Genau ein Jahr später wurde ein weiteres Anwendungsschreiben veröffentlicht, mit dem die Neuregelungen auch in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass aufgenommen wurden. Weitere Ergänzungen folgten am 15.10.2026. Außerdem gibt es einen Frage-Antwort-Katalog (FAQ), der regelmäßig aktualisiert wird. Wir geben einen Überblick über die neuen Regelungen.

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