Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Corona-Hilfen: Ab wann eine Rückstellung für die Rückforderung möglich ist

21. Oktober 2026

Wer Corona-Hilfen zurückzahlen muss, will den Aufwand möglichst früh steuerlich geltend machen. Das Hessische FG hat eine Rückstellung zum Stichtag einer Betriebsaufgabe abgelehnt. Aus der Begründung lässt sich ableiten, ab wann eine Rückstellung in Betracht kommt.

KONTAKT

Hauptstr. 194 | 68789 St. Leon-Rot
+49 6227 89902 0

TELEFON

© RP Reuter Steuerberatungsgesellschaft St. Leon-Rot