ALLGEMEINSächsisches FG: Bereitstellung von Gesundheits-Apps ist umsatzsteuerpflichtig21. Oktober 2026 Nach einem Urteil des Sächsischen FG ist die Überlassung von Gesundheits-Apps nicht als Heilbehandlung nach § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…