BMF: Zuständige Finanzämter für grenzüberschreitende Personenbeförderung

13. Oktober 2026

Das BMF hat die Liste der zuständigen Finanzämter für Unternehmer, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit nicht in Deutschland zugelassenen Bussen ausführen, neu bekannt gegeben. Die Liste betrifft Unternehmer, die ihren Wohnsitz, Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Ausland haben.

KONTAKT

Hauptstr. 194 | 68789 St. Leon-Rot
+49 6227 89902 0

TELEFON

© RP Reuter Steuerberatungsgesellschaft St. Leon-Rot