BZSt: Kapitalertragsteuerentlastung für Dividendenzahlungen

8. Oktober 2026

Das BZSt weist darauf hin, dass die Bestätigung, dass eine Anrechnung deutscher Kapitalertragsteuer in den USA zusätzlich zur beim BZSt beantragten Freistellung/Erstattung weder erfolgt ist noch beantragt wird, nur gesondert und in geeigneten Einzelfällen durch das BZSt angefordert wird.

KONTAKT

Hauptstr. 194 | 68789 St. Leon-Rot
+49 6227 89902 0

TELEFON

© RP Reuter Steuerberatungsgesellschaft St. Leon-Rot