BFH Pressemitteilung: Zur Anrechnung von in der Schweiz gezahlten Familienleistungen
8. Oktober 2026
Bei der Berechnung des Differenzkindergeldes ist der Bruttobetrag der in der Schweiz gezahlten Kinderzulage anzurechnen. Die in der Schweiz auf die Kinderzulage gezahlten Steuern bleiben unberücksichtigt.