BFH: Zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts für Zwecke der Erbschaftsteuer

5. Oktober 2026

Eine pauschale Zurückweisung des Sachverständigengutachtens i. S. d. § 198 Abs. 2 BewG unter Hinweis auf einen höheren Kaufpreis verletzt die Pflicht des FG zur Sachverhaltsaufklärung (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) und zur Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens (§ 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 FGO).

KONTAKT

Hauptstr. 194 | 68789 St. Leon-Rot
+49 6227 89902 0

TELEFON

© RP Reuter Steuerberatungsgesellschaft St. Leon-Rot