BFH Pressemitteilung: Steuersatzermäßigung im Hotel
1. Oktober 2026
Der BFH hat mit drei Urteilen entschieden, dass an Hotelgäste erbrachte Frühstücksleistungen sowie die Zugangsgewährung zu Fitness- und Wellnesseinrichtungen nicht dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.