FG Köln: Berichtigungsfähigkeit einer Rechnung

23. September 2026

Das FG Köln hat entschieden, dass ein Dokument nur dann eine berichtigungsfähige Rechnung ist, wenn es Angaben zum Rechnungsaussteller, zum Leistungsempfänger, zur Leistungsbeschreibung, zum Entgelt und zur gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuer enthält.

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