BFH: Voraussetzungen für einen Widerspruch gegen die Übertragung des sog. BEA-Freibetrag

21. September 2026

Wenn ein Elternteil weder Betreuungskosten trägt noch persönlich Betreuungspflichten wahrnimmt, sondern es dem anderen Elternteil überlässt, den Betreuungsbedarf des Kindes durch eigene Betreuungsleistungen oder dadurch zu decken, dass er die Betreuung durch Inanspruchnahme Dritter organisiert, kann er der Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (sog. BEA-Freibetrag) auf den anderen Elternteil nicht widersprechen.

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