FG Düsseldorf: Keine gesonderte Feststellung bei nur einem wirtschaftlich Beteiligten

16. September 2026

Einkünfte, die nur einer Person steuerlich zuzurechnen sind, können nach einen Urteil des FG Düsseldorf nicht Gegenstand einer gesonderten und einheitlichen Feststellung sein. Dies gilt auch, wenn die Einkünfte formal auf der Ebene einer Personengesellschaft entstehen.

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