Das BMF hat den Regierungsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) veröffentlicht. Zuvor hatte das Bundeskabinett am 12.8.2026 den Gesetzentwurf beschlossen. Er enthält insbesondere eine grundlegende Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft, eine Verfahrenserleichterung für die Quellensteuerentlastung nach § 50c EStG, eine Anpassung des Zinssatzes für die Vollverzinsung sowie eine gesetzliche Regelung zur Aufteilung des Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück im EStG.
