Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Insolvenz in der Überbrückungshilfe: Kein Anspruch auf Auszahlung

22. Juli 2026

Das gilt im laufenden Klageverfahren ebenso wie für eine Nachzahlung in der Schlussabrechnung. Der VGH München zieht die Linie und verlangt zugleich die Anzeige der Insolvenz.

KONTAKT

Hauptstr. 194 | 68789 St. Leon-Rot
+49 6227 89902 0

TELEFON

© RP Reuter Steuerberatungsgesellschaft St. Leon-Rot