FG Köln: Verspätungszuschlag trotz Flutkatastrophe und Unkenntnis rechtmäßig

17. Juli 2026

Wer seine Einkommensteuererklärung deutlich zu spät abgibt, muss zwingend einen Verspätungszuschlag zahlen, ohne Rücksicht darauf, ob die Verspätung entschuldbar war. Das bestätigt ein neues Urteil des FG Köln.

KONTAKT

Hauptstr. 194 | 68789 St. Leon-Rot
+49 6227 89902 0

TELEFON

© RP Reuter Steuerberatungsgesellschaft St. Leon-Rot