FG Köln: Verspätungszuschlag trotz Flutkatastrophe und Unkenntnis rechtmäßig
17. Juli 2026
Wer seine Einkommensteuererklärung deutlich zu spät abgibt, muss zwingend einen Verspätungszuschlag zahlen, ohne Rücksicht darauf, ob die Verspätung entschuldbar war. Das bestätigt ein neues Urteil des FG Köln.