Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Unzuverlässigkeit bei einem Corona-Hilfspaket gefährdet alle Förderungen
8. Juli 2026
Das VG Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine förderrechtliche Unzuverlässigkeit, die in einem Corona-Hilfsprogramm begründet wird, auch die Rückforderung von Leistungen aus anderen Programmen tragen kann.