Wird bei der entgeltlichen Übertragung eines Vermögensgegenstands im Privatvermögen vereinbart, dass die zur Erfüllung des Kaufpreises zu erbringenden Teilzahlungen in voller Höhe für den Kaufgegenstand geleistet werden sollen und die Ratenzahlung ohne Zinsen erfolgt, ist von einer unentgeltlichen Stundung der Kaufpreisforderung auszugehen.
