Elektronisch übermittelte Lohnsteuerdaten: Bescheidkorrektur nach §§ 174, 175b AO bei Rechtsanwendungsfehler

8. Juni 2026

Ein Einkommensteuerbescheid darf nach § 175b AO geändert werden, wenn elektronisch übermittelte Lohnsteuerdaten unzutreffend berücksichtigt wurden. Fraglich ist, welche Rolle es spielt, ob der Fehler auf einem mechanischen Versehen, einem Tatsachenfehler oder einem Rechtsanwendungsfehler beruht.

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