Kein Automatismus: Vorabanforderung nur mit erkennbarer Ermessensausübung
22. April 2026
Vorabanforderungen betreffen nur Steuer- und Feststellungserklärungen in Fällen, in denen die Erklärung durch Angehörige der steuerberatenden Berufe erstellt wird („Beraterfälle“) und daher die verlängerte Frist gilt.