BMF: Steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen
16. April 2026
Das BMF teilt mit, dass die steuerfreien Mindestbeträge für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen rückwirkend zum 1.1.2026 angehoben werden. Die neuen Beträge dürfen damit bereits vor der förmlichen Änderung der LStR angewendet werden.