Schleswig-Holsteinisches FG: Unterbliebene Antragstellung im für Kindergeld zuständigen Staat
2. April 2026
Das Schleswig-Holsteinische FG ist der Auffassung, dass eine Rückforderung von Kindergeld bei unterbliebener Antragstellung im vorrangig für die Gewährung von Familienleistungen zuständigen Staat nicht möglich ist.