Schleswig-Holsteinisches FG: Streitwert bei Bescheid über Gewerbesteuermessbetrag
2. April 2026
Das Schleswig-Holsteinische FG hat entschieden, dass sich der Streitwert bei einem Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag nach § 52 Abs. 1 GKG auf einen Betrag in Höhe der für das Streitjahr ermittelten Gewerbesteuer beläuft.