Schleswig-Holsteinisches FG: Streitwert bei Bescheid über Gewerbesteuermessbetrag

2. April 2026

Das Schleswig-Holsteinische FG hat entschieden, dass sich der Streitwert bei einem Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag nach § 52 Abs. 1 GKG auf einen Betrag in Höhe der für das Streitjahr ermittelten Gewerbesteuer beläuft.

KONTAKT

Hauptstr. 194 | 68789 St. Leon-Rot
+49 6227 89902 0

TELEFON

© RP Reuter Steuerberatungsgesellschaft St. Leon-Rot