BFH: Wirksamer Wiedereintritt in die Kirche richtet sich nach Kirchenrecht

30. März 2026

Selbst eine Kirchensteuerpflicht kann Jahrzehnte nach vermeintlichem Wiedereintritt in die Kirche in Frage gestellt werden. Ob ein wirksamer Kircheneintritt außerhalb des Haupthausstandes möglich ist, richtet sich nach dem innerkirchlichen Recht und nicht nach den Vorstellungen des Finanzgerichts.

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