Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Wann Soloselbstständige bei Coronahilfen nicht antragsberechtigt sind

18. März 2026

Das VG Schleswig bestätigt: Für die Antragsberechtigung bei der Neustarthilfe zählen allein die steuerrechtlichen Einkünfte – nicht Umsätze oder faktische Gewinne. Was das für laufende Rückforderungsverfahren auch bei den Überbrückungshilfen bedeutet.

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