Die Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen hebt die Grenzen des § 8 EStDV deutlich an. Betrieblich genutzte Grundstücksteile bis zu einer Fläche von 30 m² oder einem Wert von 40.000 EUR können im Privatvermögen verbleiben. Ein Überblick über die Neuregelung, Praxisfolgen und Gestaltungsoptionen.
