FG Rheinland-Pfalz: Steuerbefreiung für ein Gelegenheitsgeschenk
9. März 2026
Eine Schenkung über 20.000 EUR zu Ostern von einem Vater an seinen Sohn ist kein übliches Gelegenheitsgeschenk i. S. v. § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG. Das hat das FG Rheinland-Pfalz in einem Urteil klargestellt.