Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Verjähren Rückforderungen bei Corona-Überbrückungshilfen?

5. März 2026

Das VG Düsseldorf hat entschieden: Rückforderungen bei Neustarthilfe und Überbrückungshilfen verjähren nicht vor dem Schlussbescheid. Was das für Unternehmen und Steuerberater bedeutet – und welche Gegenargumente es gibt.

KONTAKT

Hauptstr. 194 | 68789 St. Leon-Rot
+49 6227 89902 0

TELEFON

© RP Reuter Steuerberatungsgesellschaft St. Leon-Rot