FG Köln: Über das beSt Einspruch eingelegter Einspruch nur ausnahmsweise zulässig
4. März 2026
Nach § 357 Abs. 1 AO ist ein Einspruch schriftlich oder elektronisch einzulegen. Für die elektronische Einspruchseinlegung setzt § 87a Abs. 1 Satz 1 AO voraus, dass die Finanzbehörde hierfür einen Zugang eröffnet hat.