ALLGEMEINFG Münster: Anwendungsbereich des § 64 EStG20. Februar 2026 Das FG Münster hat klargestellt, dass der Anwendungsbereich des § 64 EStG nicht eröffnet ist, wenn der Kindergeldanspruch des anderen Elternteils bestandskräftig abgelehnt wurde. Mehr zum Thema ‚Kindergeld’…