Besondere Zeitgrenze: Kurzfristige Beschäftigungen in landwirtschaftlichen Betrieben
18. Februar 2026
In einer kurzfristigen Beschäftigung besteht Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Zum 1.1.2026 wurde für landwirtschaftliche Betriebe eine besondere Zeitgrenze festgelegt.